Aktuelles

Klienteninfo 4/2020

1. INVESTITIONSPRÄMIE 7% BZW 14% AB 1.9.2020

2. VERLUSTRÜCKTRAG UND STEUERERKLÄRUNGEN 2019

3. FIXKOSTENZUSCHUSS PHASE II

4. NPO-ZUSCHUSS FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE, FEUERWEHREN, KIRCHEN

5. ÄNDERUNG DER GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG

6. VERLÄNGERUNG DER KONKURSANTRAGSPFLICHT BEI ÜBERSCHULDUNG

7. HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

8. SPLITTER

9. TERMINÜBERSICHT

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Sonder-KlientenInfo Stand 7.7.2020

Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – Investitionsprämiengesetz – sonstige aktuelle Gesetzesbeschlüsse

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3. Klienten-Info Juni 2020

Sonder Klienteninfo Haertefonds Coronavirus Update 22.5.2020

1. WER KANN EINEN FIXKOSTENZUSCHUSS BEANTRAGEN?

2. WER IST VOM FIXKOSTENZUSCHUSS AUSGESCHLOSSEN?

3. FÜR WELCHE FIXKOSTEN WIRD DER ZUSCHUSS GEWÄHRT? WIE WIRD DER UMSATZAUSFALL BERECHNET?

4. WIE HOCH IST DER FIXKOSTENZUSCHUSS?

5. WANN WIRD DER FIXKOSTENZUSCHUSS AUSBEZAHLT?

6. WIE ERFOLGT DIE ANTRAGSTELLUNG?

7. WELCHE BESTÄTIGUNGEN MÜSSEN BEIM ANTRAG ABGEGEBEN

 

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Sonder Klienteninfo Haertefonds Coronavirus Update 20.4.2020

 

  • 1. WAS IST DER HÄRTEFALL-FONDS?
  • 2. WER KANN EINE FÖRDERUNG AUS DEM HÄRTEFALL-FONDS BEANTRAGEN?
  • 3. KANN ICH AUCH ALS GESELLSCHAFTERIN ODER GESELLSCHAFTER EINER GMBH EINEN FÖRDERANTRAG STELLEN?
  • 4. WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
  • 5. INFORMATIONEN UND BERECHNUNG FÜR PHASE 2 DES HÄRTEFALLFONDS
  • 6. WAS WIRD GEFÖRDERT?
  • 7. WIE WIRD DER „VERDIENSTENTGANG“ BZW. DIE FÖRDERHÖHE ERMITTELT?
  • 8. WAS IST DAS NETTOEINKOMMEN?
  • 9. WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
  • 10. WAS IST DER JEWEILIGE BETRACHTUNGSZEITRAUM?
  • 11. AB WANN KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN?
  • 12. UNTERLIEGT DER ZUSCHUSS AUS DEM HÄRTEFALL-FONDS DER EINKOMMENSTEUERPFLICHT?
  • 13. WIE KANN ICH DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

 

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Klienteninformation 2 - April 2020

  • 1. DER CORONA-HILFSFONDS
  • 2. DER CORONA-HÄRTEFALLFONDS
  • 3. STEUERLICHE AUSWIRKUNG FÜR DIENSTNEHMER
  • 4. ERLEICHTERUNGEN BEI STEUERN UND ABGABEN
  • 5. AUSWIRKUNGEN DER CORONA-KRISE AUF DIE JAHRES- UND
  • KONZERNABSCHLUSSERSTELLUNG
  • 6. AUSWIRKUNG DER CORONA-KRISE AUF MIET-, GESELLSCHAFTS-, INSOLVENZ- UND
  • GEBÜHRENRECHT
  • 7. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2019
  • 8. ABGABE DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2019
  • 9. HÖCHSTGERICHTLICHE JUDIKATUR
  • 10. SPLITTER
  • 11. WICHTIGE TERMINE

 

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  • Steuerberater Wirtschaftsprüfer

    Steuerberater Salzburg

    Wir sind gerne für Sie da. Sie möchten mehr über unsere Leistungen und Kosten erfahren, dann kontaktieren Sie uns jetzt! 

    Röck und Kaiser
    Steuerberatung GmbH

    Ernst-Grein-Straße 5
    5026 Salzburg Aigen bei 5020 Salzburg
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    Telefon: + 43(0)662 62 31 19
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